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   VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14   

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VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14 (https://dejure.org/2016,54031)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22.09.2016 - 5 A 505/14 (https://dejure.org/2016,54031)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22. September 2016 - 5 A 505/14 (https://dejure.org/2016,54031)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Ausnahmsweise ist jedoch dann von der Übertragung einklagbarer Wahrnehmungsbefugnisse auszugehen, wenn dies entweder vom Gesetzgeber ausdrücklich normiert worden ist oder wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern mit einer wehrfähigen Rechtsposition von der Rechtsordnung ausgestattet worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).

    Insofern gewährt Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG weder eine institutionelle Garantie der Gleichstellungsbeauftragten noch schützt das Grundgesetz überhaupt eine derartige Interessenvertretung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004, a.a.O. m.w.N. sowie Schnelle/Hopkins, Die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz, DÖV 2011, 150, 151).

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Richtiger Beklagter kann in entsprechender Anwendung des § 78 Satz 1 Nr. 1 VwGO in diesen Fällen - nach der insoweit zu Grunde zu legenden rechtlichen Auffassung der Klägerin - nur der Dienststellenleiter als das Organ sein, dem die behauptete Rechtsverletzung angelastet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.2010 - 6 C 3/09 - juris).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Ob eine Verfahrensvorschrift dem durch sie Begünstigten - gegebenenfalls auch unabhängig vom materiellen Recht - eine gerichtlich selbständig durchsetzbare Rechtsposition gewähren will, hängt von der Zielrichtung und dem Schutzzweck der Norm in ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.02.1980 - IV C 24.77 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 1 B 1839/07

    Antrag auf die Verpflichtung der Agentur für Arbeit auf die Verpflichtung einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Dabei soll § 34 BGleiG gerade - wie bereits § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG in der bis zum 30.04.2015 gültigen Fassung - die Möglichkeit eröffnen, vergleichbar einem Personalrat die organschaftlichen Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gerichtlich einzuklagen (von Roetteken, Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 14.12.2007 - 1 B 1839/07; jurisPR-ArbR 7/2008 Anm. 2).
  • VGH Hessen, 30.08.1996 - 1 TG 3381/96

    Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen - fehlende

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06

    Umfang des Klagerechts und der Beteiligtenfähigkeit von Funktionsträgern mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Ob der jeweilige Funktionsträger allerdings auch klagebefugt ist, hängt davon ab, ob die in der Innehabung der organschaftlichen Wahrnehmungszuständigkeiten bestehende Rechtsposition ein Recht i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 2 B 8/06 - juris).
  • OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02

    Frauenbeauftragte, Klagebefugnis

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).
  • OVG Sachsen, 03.11.1999 - 2 S 701/99
    Auszug aus VG Magdeburg, 22.09.2016 - 5 A 505/14
    Diese Anbindung an die Verwaltung lässt den gesetzgeberischen Willen erkennen, das in Rede stehende Amt nicht im Sinne einer Repräsentantin eines mit den Interessen der Dienststelle kollidierenden Fremdinteresses zu konzipieren (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.2004 - 4 S 675/02; OVG Saarland, Urteil vom 19.09.2003 - 1 R 21/02 - juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30.08.1996 - 1 TG 3381/96 - juris sowie OVG Sachsen, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 S 701/99 - NVwZ-RR 2000, 728 ff., auf der Grundlage der jeweiligen Frauenförderungsgesetze, welche die Frauenvertreterinnen ebenfalls den Dienststellenleitungen unmittelbar zuordnen).
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